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NIS-2-Richtlinie

Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit

EU-Gesetzgebung: Cybersecurity

Bereitmachen für die NIS-2-Richtlinie

Knowledge

NIS-2-Richtlinie

Alles wichtige auf einem Blick!

Welche Kosten drohen?

Wichtige Einrichtungen

Wichtige Einrichtungen

Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen erhebliche Geldbußen von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens. Die Geschäftsleitung trägt hierbei die volle Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung und bleibt persönlich haftbar – Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind insbesondere mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit einer Bilanzsumme über 10 Millionen Euro.

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Besonders wichtige Einrichtungen

Besonders wichtige Einrichtungen

Für Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten oder mehr als 250 Beschäftigte beziehungsweise eine Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro aufweisen, gelten strenge Anforderungen und erhebliche Konsequenzen bei Verstößen: Es drohen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt ausdrücklich bei der Geschäftsleitung – eine vollständige Delegation ist nicht möglich, sodass Führungskräfte persönlich haftbar gemacht werden können. 

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Bin ich betroffen?

Diese Unternehmen müssen sich dringend vorbereiten

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die NIS-2-Richtlinie umfasst künftig nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch Unternehmen, die eine wesentliche Rolle für Gesellschaft, Wirtschaft oder die Lieferketten kritischer Akteure spielen. Besonders relevant ist dabei die Ausweitung auf zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Bereits ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro – beziehungsweise einer Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro – gelten die Anforderungen der Richtlinie.

Betroffene Organisationen müssen umfassende IT-Sicherheitsmaßnahmen einführen und kontinuierlich aktualisieren. Dazu zählen insbesondere Risikoanalysen, Notfall- und Antwortpläne, Sicherheitsrichtlinien für IT-Systeme, Maßnahmen zur Lieferketten-Sicherheit sowie regelmäßige Awareness-Schulungen. Hinzu kommt eine streng geregelte Meldepflicht: Unternehmen müssen einen erheblichen Sicherheitsvorfall („significant incident“ gemäß Art. 23 NIS-2-Richtlinie) innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung zunächst als Frühwarnung melden. Innerhalb von 72 Stunden ab Kenntniserlangung folgt eine ausführlichere Meldung mit einer ersten Bewertung des Vorfalls, seiner Auswirkungen und der ergriffenen Maßnahmen. Spätestens innerhalb eines Monats muss ein abschließender Bericht eingereicht werden, der Ursachenanalyse, technische Details, Folgenabschätzung und Reaktionsmaßnahmen umfasst. Darüber hinaus besteht eine verbindliche Registrierungspflicht beim BSI, der alle betroffenen Einrichtungen nachkommen müssen.

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen für Unternehmen deutlich. Eine passive oder nachlässige Haltung in der Cybersicherheit kann künftig teuer werden. Verstöße gegen zentrale Pflichten – insbesondere die Risikomanagementmaßnahmen nach Art. 21 und die Meldepflichten nach Art. 23 – können mit erheblichen Sanktionen geahndet werden: Für besonders wichtige Einrichtungen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Umsatzes. Zudem bleibt die Unternehmensführung persönlich verantwortlich – eine vollständige Delegation ist nicht möglich.

Welche Bereiche sind betroffen?

Kritische Branchen im Überblick

Dreistufiges Melderegime

Kommt es doch einmal zu einem Sicherheitsvorfall

Sanduhr

Innerhalb von 24h

Innerhalb von 24h

muss eine Erste Meldung (Frühwarnung) an die zuständigen Behörden mit Angabe, ob der Sicherheitsvorfall evtl. auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist erfolgen.

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Sanduhr

Innerhalb von 72h

Innerhalb von 72h

 muss die Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Diese beinhaltet eine Bewertung des Vorfalls hinsichtlich Schwere und Auswirkungen und sofern möglich, Angaben zu den Indicators of Compromise (IoC). Ohne spezialisierte Security-Expertise ist die termingerechte und vollständige Erstellung nahezu unmöglich.

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Sanduhr

Nach einem Monat

Nach einem Monat

ist ein Abschlussbericht fällig, der mindestens eine ausführliche Beschreibung des Sicherheitsvorfalls, seines Schweregrads und seiner Auswirkungen sowie Angaben zur Art der Bedrohung und den getroffenen Abhilfe-massnahmen beinhalten muss.

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